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| Andalusien Startseite > Ratgeber > Immobilien > Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter in Andalusien | Freitag, 16.05.2008 | |||||||||||||
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Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter in Andalusienvon Andavida 03.01.2004, aktualisiert am 03.01.2004, 16:01 Uhr Stimmenanzahl: 10 - Durchschnittliche Wertung: 3.90 ( )Grundlage einer jeden Vermietung sollte ein schriftlicher Mietvertrag sein. Dort müssen folgende Punkte aufgeführt sein:
Die Auswahl seiner Mieter sollte man mit größter Sorgfalt machen, man gibt schließlich ein wertvolles Gut aus den Händen. Eine absolute Sicherheit gibt es dafür allerdings nie, es wird immer ein Restrisiko bestehen. Gerade wenn man nicht in der Nähe lebt, gibt man die Immobilie ungerne aus der Hand. Man weiß ja schließlich nicht, was vor Ort mit dem Eigentum passiert. In diesem Falle erweisen sich Mietagenturen oder auch Property Management Unternehmen als sehr hilfreich. Sie suchen unter Umständen die Mieter aus, schauen nach dem Rechten, kümmern sich um Handwerker, usw.. Und je nach Schadensregulierung oder besser -vermeidung, rechnet sich diese Ausgabe schnell. Die Dauer des Mietverhältnisses regelt das spanische Mietrecht LAU ( Ley de Arrenamiento Urbanos). Die Mietdauer kann von beiden Mietparteien nach Absprache festgelegt werden. Ein Vertrag der kürzer als fünf Jahre ist, verlängert sich vom Fälligkeitsdatum automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung des Mietvertrages ist in diesen fünf Jahren nur seitens des Mieters möglich. Diese muss 30 Tage vor Vertrags oder –verlängerungsende vom Mieter beim Vermieter eingereicht werden. Will der Vermieter die Immobilie vor Ablauf der fünf Jahre selbst nutzen, so muss er das bereits beim Aufsetzen des Mietvertrags schriftlich festhalten. Zieht er allerdings nicht innerhalb von drei Monaten nach Auszug des Mieters in seine Immobilie, darf der Mieter wieder einziehen und er hat sogar Anspruch auf Schadensersatz. Um dieses mieterfreundliche Gesetz (LAU) zu umgehen werden häufig Elfmonatsverträge aufgesetzt. Um ganz sicher zu sein, werden auch Sechsmonatsverträge aufgesetzt. Diese Kurzzeit-Mietverträge setzt man bei reinen Urlaubsvermietungen ein. Jeder Mietvertrag beinhaltet auch die Rechte und Pflichten beider Parteien. Die Pflichten des Mieters sind die pünktliche Zahlung der Miete, der sorgsame Umgang mit der Immobilie sowie bei Beendigung des Mietverhältnisses die Rückgabe der Immobilie im vorgefundenen Zustand. Er hat aber auch das Recht zur Mietminderung, wenn durch nicht erfolgte Instandhaltungsmaßnahmen ein Mietmangel entsteht. Reparaturen zur Instandhaltung sind Aufgabe und Pflicht des Vermieters, außer bei grobfahrlässigem Verhalten seitens des Mieters. Dann muuß dieser seine Schäden selbst begleichen. Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Pflichten kann es zur Vertragsauflösung und sogar Schadensersatzforderung kommen. Die Mieten, gerade in Küstengebieten, sind im Verhältnis zu Deutschland recht hoch. Die Sonne und Meeresnähe wollen bezahlt sein und das sich dann im Mietpreis wider. Noch wohnt es sich im Inland etwas preiswerter als direkt am Meer. Aber preiswerte Mieten von 400-500 Euro gehören eher der Vergangenheit und den zu optimistischen Vorstellungen der Suchenden an. Nach Festlegung der Miete darf für die ersten fünf Jahre eine Mieterhöhung nicht höher ausfallen als der Lebenskostenindex (Indice de Precio de Consumo, IPC). Bei einer Vertragsverlängerung nach fünf Jahren wird der Mietzins neu verhandelt und die Miete kann immens steigen. Ein weiterer Unterschied zu Deutschland ist, dass die Wohnungen weitestgehend möbliert und nicht unmöbliert vermietet werden,eine weitere Rechtfertigung des Mietpreisniveaus. Das Inventar spielt auch eine ausschlaggebende Rolle bei der Festsetzung der Mietkaution. So ist eine Monatsmiete als Kaution gesetzlich geregelt, werden auch gerne zwei bis drei Monatsmieten bei einem hochwertigerem Inventar verlangt. Wie von Deutschland gewöhnt, muss diese bei Auszug komplett oder nach Abzug von Schadensregulierungen, verschuldet durch den Mieter, unverzüglich erstattet werden. Der Trend geht auch in Spanien langsam dazu über mehr zu mieten als zu kaufen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Man kann einfacher wieder aus- und umziehen und muss sich nicht um die Instandhaltung kümmern. Die Nachfrage an Mietwohnungen ist in Spanien stark steigend. Auch vom Kaufinteressierten Ausländer wird diese Wohnform genutzt. Denn von einer Mietwohnung aus lässt sich in aller Ruhe der definitive Wohnort und die dazugehörige Traumimmobilie finden. Kommentare zu diesem ArtikelZu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare abgegeben
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