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Kein "Berliner Testament" bei Spanienvermögen. Drei Gründe die sie überzeugen werdenvon Anwaltskanzlei Menth 12.04.2007, aktualisiert am 12.04.2007, 11:15 Uhr Es wurde noch keine Bewertung abgegeben Das Testament ist ein hervorragendes Mittel die eigene Rechtsnachfolge zu optimieren. Aber Achtung: Per Testament kann man leicht auch Verschlechterungen gegenüber der gesetzlichen Erbfolge bewirken. Ein Beispiel: Das sogenannte Berliner-Ehegatten-Testament ist das typische Testament der Zwei-Kinder-Familie. Die Elternteile setzen sich gegenseitig zunächst zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben des längerlebenden Ehegatten ein. Um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Versterben des ersten Ehegatten zu vermeiden wird per Pflichtteils-Strafklausel verfügt, dass dasjenige Kind welches nach dem erstversterbendem Ehegatten seinen Pflichtteil geltend macht, kein Schlusserbe mehr werden soll. Warum nun ist dieser für mittlere Vermögenswerte in Deutschland ideale Testamentstyp für Spanien im Regelfall ungeeignet? Hier sind im wesentlichen drei Gründe zu nennen. 1. Die geringen Freibeträge in Spanien führen zu einer doppelten Besteuerung des gleichen Vermögenswertes beim Generationenübergang. Bei einem Freibetrag für Ehegatten und Kind von lediglich etwa 16.000
€ wird zum einen der Übergang des Hauses oder der Eigentumswohnung
in Spanien auf den Ehegatten besteuert ebenso wie der Vermögensübergang
vom längerlebenden Ehegatten auf die Kinder. Häufiges Ergebnis dieser
Rechtsgestaltung: Nun könnte die Steuerschädlichkeit des Berliner Testamentes in Spanien
durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bei entsprechender
Gestaltung eventuell reduziert werden. Mit dem Versterben eines Ehegatten erlischt für den längerlebenden
das Recht das Berliner Ehegattentestament zu widerrufen. Es erben also beispielsweise
beide vormals als Schlusserben eingesetzte Kinder weiter zu gleichen Teilen. Fazit: Wer Eigentum in Spanien erwirbt, sollte es nicht bei seinem bisherigen Berliner Testament belassen. Die Testamentssituation muss neu auf den Prüfstand. Eine Information der Kommentare zu diesem ArtikelZu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare abgegeben
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