Andalusien Startseite > Ratgeber > Immobilien > Ist die spanische Immobilien S.L. noch empfehlenswert - Klarheit per Checkliste Freitag, 09.05.2008  
Inhaltsverzeichnis - Kontakt

Kategorien
Diskussionsforen
Andalusien, Andavida, Arbeit und Karriere
Ratgeber
Immobilien, Arbeit, Freizeit ...
Kleinanzeigen
Immobilien, Kontakte, Jobs ...
Reiseplanung für Andalusien
Ferienwohnungen in Andalusien, Hotels, Reiseveranstalter für Andalusien ...
Specials
Wetter in Andalusien, Photogalerien, Autovermietung, Hilfesystem ...
Webverzeichnis
Restaurants, Sprachreisen, Städte ...

Mitglieder
Einloggen
Passwort vergessen?
Als Mitglied registrieren

Ist die spanische Immobilien S.L. noch empfehlenswert - Klarheit per Checkliste


von Anwaltskanzlei Menth
12.04.2007, aktualisiert am 12.04.2007, 11:15 Uhr


Es wurde noch keine Bewertung abgegeben


Das Thema ist aktuell weil die steuerbegünstigte vermögensverwaltende S.L.,
- sociedad patrimonial -, zum 01. Januar 2007 wieder abgeschafft wurde.
Auch könnten künftig deutsche Gesellschaften verstärkt als Eigentümer spanischer Immobilien fungieren.

Für alle bisherigen Inhaber von spanischen vermögensverwaltenden S.L.-Gesellschaften gibt es eine Frist bis zum 30. Juli 2007 zur Entscheidung ob sie die Chance zur kostengünstigeren Auflösung ihrer bisherigen sociedad patrimonial nutzen möchten.
Fragen Sie nun Ihren Steuerberater, welcher Ihre Immobiliengesellschaft, mit jährlich wiederkehrenden Einnahmen, verwaltet, ist die Tendenz zur Beibehaltung des öfteren anzutreffen, andere Experten raten nachhaltig zur fristgerechten Auflösung.
Vorbehaltlich einer durchwegs nötigen Einzelfallprüfung kann Ihnen die nachfolgende Gegenüberstellung in Form einer Checkliste die Entscheidung erleichtern.

Argumente für eine Immobilien S.L.
oder deren Beibehaltung
Argumente gegen eine Immobilien S.L.
oder für private Eigentümerstellung
1. Anonymität wichtig 1. Anonymität nicht erforderlich
2. Wert über 500.000 € 2. Wert unter 500.000 €
3. Rechtsnachfolgekosten nicht anders reduzierbar 3. Rechtsnachfolgekosten auf andere Weise minimierbar
4. S.L. vermeidet Vermögenssteuerbeträge 4. S.L. schafft jährliche Verwaltungskosten
5. Hoher Verkaufsgewinn zu erwarten 5. Eventueller Verkaufsgewinn ist durch Rechtsgestaltung minimierbar.
6. Käufer kann u.U. Grunderwerbsteuer einsparen 6. Erweiterte Käuferschicht wegen Risikopotential einer S.L.-Übernahme

Die praktische Prüfung läuft in zwei Schritten ab:

- Vorprüfung, ob eine erste überschlägige Bewertung ein klares Ergebnis bringt, gegebenenfalls im Rahmen einer Erstberatung

- Im Bedarfsfall: rechtsgutachterliche Gegenüberstellung

Wann nun steht diese Entscheidungsfindung konkret an?

Hier sind folgende Konstellationen zu nennen:

- Sie haben die Spanienimmobilie bisher über eine vermögensverwaltende S.L., sociedad patrimonial, gehalten.

- Sie beabsichtigen eine Immobilie in Spanien zu erwerben.

- Es gilt die Generationennachfolge in die spanische Immobilie kostengünstig zu bewerkstelligen.


Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de




Kommentare zu diesem Artikel

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare abgegeben

Kommentar schreiben

Ihr Name *
Inhalt *
 Um Spam zu reduzieren werden Kommentare erst nach deren Überprüfung veröffentlicht.
 



Diesen Artikel bewerten

Bitte bewerten Sie diesen Artikel. Ein langer Balken steht für "sehr gut", ein kurzer für "schlecht".


Service

Leserbrief schreiben
Versand des Artikels per Email an Freunde und Bekannte
Druckerfreundliche Version
Zum Seitenanfang
© 2003 - 2007 Andavida - AGB - Impressum - Spanish Property